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Nutzungsbedingungen

Stand: 23. Oktober 2024

I. Allgemeine Nutzungsbedingungen

1. Grundlegende Bestimmungen

  1. Die nachstehenden Nutzungsbedingungen gelten für die Vermietung der von der BNO Technology Solutions e.K., Im Südkamp 3, 52511 Geilenkirchen, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“ genannt) angebotenen Software-as-a-Service Dienst „Home of Apps“ an die Nutzer (nachfolgend als Nutzer bezeichnet) dieser Software.
  2. Grundlage dieser Nutzungsbedingungen sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der BNO Technology Solutions e.K., diese sind nachzulesen unter https://www.bnotech.com/terms
  3. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Nutzer verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
  4. Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer gem. § 14 Abs. 1 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
  5. Die Vertragssprache ist deutsch.
  6. Der Vertragstext wird von dem Anbieter gespeichert.

2. Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist entgeltliche Überlassung einer Software durch den Anbieter an den Nutzer auf beschränkte Zeit. Die Software ermöglicht das Abbilden der Funktionalitäten des vom Nutzer betriebenen Online Shops auf mobilen Endgeräten.
  2. Voraussetzung für die Nutzung der Software „Home of Apps“ ist die Verwendung einer aktuell von der Software unterstützten Online Shop Lösungen. Dies sind aktuell:
    1. Shopify - hergestellt von Shopify Inc. mit Sitz 151 O’Connor Street, Ground floor, Ottawa, Ontario, K2P 2L8, Kanada - www.shopify.com
  3. Die Software besteht aus 2 Bestandteilen:
    1. Dem Home of Apps Portal unter https://portal.homeofapps.de, welches eine Webanwendung darstellt, die es dem Nutzer erlaubt seinen Online Shop mit „Home of Apps“ zu verknüpfen und zugehörige Einstellungen vorzunehmen.
    2. Einer auf den Nutzer individuell zugeschnittene Mobile Applikation, welche basierend auf der Konfiguration im Home of Apps Portal direkt mit dem Online Shop des Nutzers kommuniziert. Diese Mobile Apps setzen die folgenden Smartphone Betriebssysteme voraus:
      1. Google Android ab der Version 5.0
      2. Apple iOS ab der Version 11.0
  4. Die Installation der Software ist von Anbieter nicht geschuldet.
  5. Der konkrete Leistungsumfang der Software „Home of Apps“ sowie die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Leistungen, ergeben sich aus den Angaben auf der Website www.homeofapps.de .
  6. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Nutzers sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Nutzer und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich.

3. Vertragsschluss

  1. Das Angebot des Anbieters stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
  2. Nach der Eingabe seiner Daten und dem anschließenden Betätigen der Schaltfläche „Zahlungspflichtig abonnieren“ erklärt der Nutzer rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt. Vor Absenden der Bestellung besteht die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.
  3. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail und dabei zum Teil automatisiert. Der Nutzer hat daher sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
  4. Zur Bereitstellung der Mobile Apps im Google Play Store durch BNO Technology Solutions e.K. sind die Richtlinien für Entwickler https://play.google/developer-content-policy/ von Google Inc. und für die Veröffentlichung im Apple App Store die App Store Review Guidelines https://developer.apple.com/app-store/review/guidelines/ von Apple Inc. als Anlagen dieser Nutzungsbedingungen zu verstehen. Eine Verletzung dieser Richtlinien führt zur sofortigen Entfernung der Mobile App aus dem Vertrieb.

 4. Zahlung

  1. Die Zahlungsabwicklung lässt der Anbieter durch den Zahlungsanbieter Stripe Payments Europe, Limited (SPEL), Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin D02 H210, Irland (folgend „Stripe“ genannt) abwickeln.
  2. Bei Vertragsabschluss fallen sowohl der erste Beitrag des Abonnements, als auch etwaige einmal Zahlungen wie die Einrichtungsgebühr oder Zusatzoptionen an.
  3. Das Abonnement wird auf Wunsch des Nutzers entweder jährlich oder monatlich abgerechnet und erfolgt automatisch durch „Stripe“ anhand der aktuell hinterlegten Zahlungsmethode.
  4. Je nach der durch den Nutzer gewählten Zahlungsmethode können für die Zahlungsabwicklung gesonderte Bedingungen des jeweiligen Zahlungsanbieters gelten.
  5. Das vom Nutzer zu entrichtende Entgelt ist am Produkt ausgewiesen. 

5. Nutzungsrechte an der Software

  1. Der Anbieter räumt dem Nutzer die nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechte ein, die Software über die Vertriebsplattformen „App Store“ des Unternehmens Apple Inc., One Apple Park Way, Cupertino, CA 95014, USA sowie „Google Play Store“ des Unternehmens Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street Dublin 4 Irland zu vervielfältigen, der Öffentlichkeit zugänglich sowie zum Download verfügbar zu machen. Der Nutzer verpflichtet sich, die Software ausschließlich für die oben genannten Websites zu verwenden.
  2. Der Nutzer ist nicht berechtigt ohne Erlaubnis des Anbieters die Software Dritten über den in Ziffer 2.1. sowie 5.1 aufgeführten Zweck hinaus zu überlassen, insbesondere diese zu veräußern oder zu vermieten.
  3. Nach Beendigung des Vertrages endet das dem Nutzer eingeräumte Nutzungsrecht.

6. Rechte des Nutzers bei Mängeln

  1. Bei Mängeln (Sach- und Rechtsmängeln) gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nicht die nachstehenden Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
  2. Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen Software zu beheben.
    1. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    2. Eine Kündigung des Nutzers gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Nutzer gegeben ist.
    3. Die Rechte des Nutzers wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass die Änderungen keine für den Anbieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Nutzers wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Nutzer zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

7. Haftungsbeschränkungen

Siehe Abschnitt VIII. Haftungsausschluss in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der BNO Technology Solutions e.K. unter https://www.bnotech.com/terms

8. Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird zwischen den Parteien auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
  2. Der Vertrag kann von beiden Seiten nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat bis zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums jederzeit gekündigt werden.
  3. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Nutzer fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Leistungen verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
  4. Jede Kündigung hat wenigstens in Textform (bspw. E-Mail) oder das Stripe Kundenportal zu erfolgen.

9. Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer nach Wahl des Anbieters Geilenkirchen oder der Sitz des Nutzers. Für Klagen gegen den Anbieter ist in diesen Fällen jedoch Geilenkirchen ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

II. Kundeninformationen

Identität des Anbieters

BNO Technology Solutions e.K.
Im Südkamp 3
52511 Geilenkirchen

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

1. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Vertragsschluss" unserer Allgemeinen Nutzungsbedingungen (Teil I.).

2. Technische Unterstützung

  1. Technische Unterstützung steht allen Kunden per Live-Chat und E-Mail zur verfügung. In manchen Abo-Tarifen steht außerdem die Unterstützung per Telefon zur Verfügung.
  2. Die technische Unterstützung ist Montag bis Freitag von 10:00 - 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen, über unser Kundenservice Portal unter https://bnotech.atlassian.net/servicedesk/customer/portal/3 erreichbar.
  3. Sollte technische Unterstützung außerhalb dieser Zeiten gewünscht sein, kann auf Kundenwunsch eine separate Vereinbarung über einen erweiterten technischen Service geschlossen werden, ein Recht besteht darauf jedoch nicht.